KZV Berlin: IUZB informiert erneut die Kollegenschaft

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Auch heute verteilten Mitglieder der IUZB vor der KZV Berlin berufspolitisches Informationsmaterial und standen den Kolleginnen und Kollegen für Auskünfte zur Verfügung.

So sorgten wir auch heute wieder dafür, dass sich niemand ein X für ein U vormachen lassen muss.

Hier im Bild sehen Sie Herr Gerhard Gneist (1. Vorsitzender) und unser Vorstandsmitglied Herr Dr. Peter Zemlin

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Das X als U – Standespolitiker im übelsten Sinn

Herr Dr. Pochhammers Sicht der Dinge und ca. 410.000 €, die uns nicht belasten

Wer die Politiker vom Bund bis hinab zur Kommune beobachtet, stellt erstaunt fest – sie haben fast nie Unrecht, nie versagt und nie etwas falsch gemacht. Allenfalls ist es ihnen nicht gelungen, je nach dem, der Wählerschaft oder dem Gericht oder den Medien ihre doch so überlegenen Argumente verständlich zu machen. Und die so verursachte Politikverdrossenheit wird dann von eben diesen Politikern wieder heuchlerisch beklagt.

In unserer Kassenzahnärztlichen Vereinigung und in der Zahnärztekammer sollten wir es eigentlich besser machen. Wir Kollegen unter uns …

Aber diese Hoffnung ist schon längst begraben, so lange Kollegen z.B. im Vorstand der KZV wie Kleinstadtbürgermeister regieren und die gleichen Phrasen dreschen, selbst wenn sie von Gerichten abgestraft werden.

Nach ihrem ersten Bericht über den Nachtnotfalldienst im Friedrichshain gibt die DZW nun Herrn Kollegen Dr. Pochhammer Gelegenheit, seine Sicht der Dinge zu schildern. Und ein Bild vom Kollegen daneben zeigt, dass er mit Pinocchio nicht verwandt ist: seine Nase bleibt, wie sie ist.

Die Hintergründe der ganzen Sache behält der Kollege lieber für sich, kein Wort zur Begründung der Entscheidung des Berufungsausschusses. Und da es sich um sozialrechtliche Materie handelt, vertraut Herr Dr. Pochhammer anscheinend darauf, dass nur die wenigsten Kollegen seine Argumente prüfen. Aber diese Hoffnung trügt:

  • Es stimmt, dass seit 1999 Herr Kollege Dr. Meyer, Pressesprecher der KZV und Funktionär im Berliner Verband, den Nachtnotfalldienst im Friedrichshain leitete, allerdings nach Auffassung des Zulassungsausschusses auch betrieben hat. Auf der Grundlage einer Institutsermächtigung ist das unzulässig. „Vivantes“ kam erst ins Bild, als der Zulassungsausschuss dieses Spiel nicht mehr mitmachte.
  • Die Ermächtigung der Notfallambulanz im Friedrichshain blieb auch während der Klage unwirksam: Während nämlich die Klage der KZV aufschiebende Wirkung gegenüber der Aufhebung der Ermächtigung entfaltete, entfaltete der ursprüngliche Drittwiderspruch aufschiebende Wirkung gegenüber der Ermächtigung. Klingt kompliziert? Ist es auch, aber darauf hoffen ja unsere „Spezialisten“ im Vorstand der KZV.
  • Dementsprechend konnte in der Zeit nach dem Drittwiderspruch nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts keine Abrechnung auf der Grundlage der Ermächtigung erfolgen. Und da tun sich dann Abgründe auf: Vivantes hat die Leistungen gar nicht abgerechnet, sondern nur einen Datenträger mit den erbrachten Leistungen zur Information an die KZV gesendet (so ihr Rechtsanwalt vor dem Landessozialgericht). Vivantes hat auch keinerlei Einnahmen aus dem zahnärztlichen Notfalldienst erzielt, so die zuständige Senatsverwaltung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Heidi Kosche am 09.01.2008.  Und die KZV ? Hat gezahlt ! Wohin ? Muss die KZV nicht prüfen – so Kollege Dr. Pochhammer in der Vertreterversammlung am 25.2.2008. Und wie viel ? Etwa 410.000 Euro ( von 4/2006 bis 4/2007)“ Der 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg hat nach ausführlicher Erörterung und Anhörung auch von Dr. Pochhammer festgestellt: „Zweifelhaft ist nach dem Wortlaut der Ermächtigung bereits, ob diese der Antragstellerin zu 2. (der Vivantes Netzwerk GmbH; d. Verfasser) erteilt wurde. Jedenfalls betrieb diese aber im Krankenhaus im Friedrichshain keine zahnärztlich geleitete Einrichtung; vielmehr geht der Senat nach dem Ergebnis der heutigen mündlichen Verhandlung davon aus, dass zahnärztliche Notfalldienstleistungen in den Nachtstunden vom Zahnarzt Dr. Meyer erbracht wurde.
    Und das wird dann noch weiter begründet mit dem Mietvertrag und der konkreten Abwicklung des Notdienstes. Keine Spur vom Konjunktiv, alles feinster Indikativ. All das liegt Herrn Dr. Pochhammer vor, er war bei der Verhandlung selbst dabei – und war doch offenbar ganz woanders.

Da seine Nase nicht gewachsen ist, müssen wir wohl auch nicht befürchten, dass seine Beine kürzer werden. Und Schamröte erwarten wir inzwischen auch nicht – nur die typische Politiker-Bräune, die straffe Oberlippe und die Hoffnung, dass man Ihnen erst auf die Schliche kommt, wenn Ihre Schafe im Trockenen sind.

Letztere Hoffnung trügt – die IUZB wird immer wieder für die nötige Öffentlichkeit sorgen:

  • z.B. durch Veröffentlichung des Rechnungsprüfungsberichts 2005 auf der Homepage der IUZB, gegen die die KZV Klage vor dem Landgericht erhob – und abgewiesen wurde,
  • z.B. durch Stellungnahmen zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen Herrn Dr. Pochhammer und Herrn Dr. Husemann, gegen die die beiden Herren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht stellten – und zurückgewiesen wurden,
  • z.B. durch Unterstützung von Kollegen, die gegen derartige Machenschaften aufstehen, wie der Kollege, der den Drittwiderspruch eingelegt – und dem das Landessozialgericht Recht gegeben hat.

Wir bleiben dran.

Und wir brauchen dafür die Unterstützung aller rechtschaffenen und noch nicht resignierten Kollegen – überall.

Spenden sind hoch willkommen, aber auch Informationen über Machenschaften der Herren Provinzfürsten.

Ihre IUZB

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